PSA

Die grundlegenden Anforderungen für Persönliche Schutzausrüstung sind in der Verordnung (EU) 2016/425 festgelegt. Es wird unterschieden in Kategorie I: Schutz vor geringfügigen Risiken (z.B. oberflächliche mechanische Verletzung, Witterungsbedingungen, Kontakt mit heißen Oberflächen <50°C) Kategorie II: Schutz vor mittleren Risiken (z.B. Schutz bei Dunkelheit und schlechter Sicht, Knieschutz für Arbeiten in knieender Haltung, Elektrostatische Eigenschaften, mechanische Risiken) Kategorie III: Schutz vor schwerwiegenden Folgen wie Tod oder irreversiblen Schäden (z.B. Schutz gegen Flamme oder geschmolzene Metalle, Kälte < -50°C, Stromschlag & Arbeiten unter Spannung, gesundheitsgefährdende Stoffe und Gemische)
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